Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09). Dem habe das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.