Das Neue Dienstrecht in Bayern wurde heute in letzter Lesung vom Bayerischen Landtag
verabschiedet. Damit ist es beschlossene Sache: Die bayerischen Beamtinnen und
Beamten starten das Jahr 2011 mit gänzlich neu geregelten Beschäftigungsbedingungen.
Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Jetzt kann´s los
gehen!“ Die letzten Hürden stünden noch bevor, um die grundlegende Zielsetzung des
Gesetzes, die Verstärkung des Leistungsgedankens, zu verwirklichen. Viele Vorschriften
erfordern noch eine untergesetzliche Ausgestaltung in den einzelnen Ressorts. „Darauf
werden wir ein Auge haben“, verspricht Habermann.
In jahrelanger und enger Zusammenarbeit mit dem BBB wurde das nun verabschiedete Gesetz erarbeitet. „Wir halten es für einen angemessenen Ausgleich zwischen Bewährtem und Neuem“, so der BBB-Chef, „mit dem das bayerische Berufsbeamtentum einen großen Schritt in die Zukunft tut.“ Der Dank des BBB gelte dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen Georg Fahrenschon, den Mitarbeitern seines Hauses sowie den Abgeordneten und Mitarbeitern des Landtags für die umfangreichen und zielführenden Arbeiten am Neuen Dienstrecht.
„Sicher liegen uns ein paar Regelungen auch schwerer im Magen“, schränkt Habermann ein. Die sicher gebotene Verlängerung der Lebensarbeitszeit z. B. hätte man sich weitaus flexibler und den individuellen Umständen anpassungsfähiger gewünscht. „Es muss nicht jede umstrittene Neuerung des Rentenrechts eins zu eins in das Beamtenversorgungsrecht übernommen werden“, meint der Vorsitzende.
Die Praxis werde zeigen, wie sich das neue Recht bewährt und wo noch Korrekturbedarf bestehe. Angesichts der anstehenden Haushaltsberatungen zum kommenden Doppelhaushalt betonte Habermann: „Jetzt gilt es, die neuen Vorschriften mit Leben zu erfüllen und sie nicht durch mangelnde finanzielle Ausstattung „verhungern“ zu lassen“.
„Aber wir vertrauen darauf, dass die richtigen Prioritäten gesetzt werden“, so der BBB-Chef.