Sehr herzlich gratuliert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen Georg Fahrenschon zur heutigen Ehrung als „Beamtenminister des Jahres“ durch die Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst (AhD).

Unabhängig davon habe es der bayerische Finanzminister in kürzester Zeit geschafft, eine umfassende Neuregelung des bayerischen Beamtenrechts auf die Beine zu stellen, die – nicht zuletzt wegen der guten Einbindung des BBB – allseits auf Anerkennung stößt. Das Neue Dienstrecht in Bayern tritt schon am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft. „Wer so souverän eine solche Reform stemmt, verdient diesen Titel ohne jeglichen Zweifel!“, meint Habermann.

Die Auszeichnung bezieht sich auf die Beschäftigungsbedingungen der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, wobei Daten des Jahres 2009 zugrunde lagen. Das Neue Dienstrecht in Bayern, das in enger Zusammenarbeit mit dem BBB entwickelt wurde, zeige, dass die Bemühungen um das Berufsbeamtentum auch nach 2009 nicht beendet wurden und sich keineswegs auf den höheren Dienst beschränkt haben, stellt Habermann klar.

„Natürlich sind offene Punkte verblieben“, ergänzt er. Beschäftigte und Dienstherr haben selten die gleichen Ansprüche an solche Regelungen. „Wenn wir den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen, bin ich zuversichtlich, dass wir auch beim nächsten Mal den „Beamtenminister des Jahres“ stellen werden“, meint der BBB-Chef.



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