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15.09.2010 im PACHA München
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DBB VIZE DAUDERSTÄDT FORDERT GLEITENDEN ÜBERGANG ZUM
RUHESTAND: „DIE ARBEITSWELT MUSS DEN BEDÜRFNISSEN DER MENSCHEN GERECHTER WERDEN“

Mit dem Plädoyer für einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben hat sich der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in die aktuell wieder auflebende Diskussion um das Renteneintrittsalter eingeschaltet. Von den „Gebern der Arbeit“ dürfe man erwarten, dass sie sich „mehr um die Verträglichkeit der Gabe kümmern“, sagte Dauderstädt am 18. August 2010 in Berlin.

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Am 13. und 14. August trafen sich erneut Vertreter der Landesjugendverbände der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen in Frankfurt zum gegenseitigen Austausch. Gegenstand der Erörterungen war insbesondere die Tarifrunde im Jahr 2011 sowie die Planung einer gemeinsamen Werbekampagne. Bereits bis zum Herbst dieses Jahres wollen die Teilnehmer einen konkreten Vorschlag für eine gemeinsame Postkartenkampagne ausarbeiten. Die Grundidee hielten die Ländervertreter bereits während des Treffens fest.

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Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb tarifunion heute vorlegt.

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Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

„Wer außerhalb des Arbeitsplatzes arbeitet, darf nicht im Regen stehen gelassen werden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvL 13/09). Dem habe das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Riegel vorgeschoben, indem es die im Jahr 2007 erfolgte Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt habe.

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Sonntag, 05. September 2010
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